KSR Kuebler Niveau Messtechnik AG: OLG Karlsruhe setzt Barabfindung und Ausgleich fest
In dem Spruchverfahren im Zusammenhang mit dem zwischen der KSR Kuebler Niveau Messtechnik AG und der Celbar GmbH am 30.September /01.Oktober.2009 abgeschlossenen Unternehmensvertrages hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Barabfindung von 2,86 Euro und den Ausgleich von 0,24 Euro abzüglich Körperschaftssteuerbelastung in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Tarifs bestätigt. An dem Verfahren waren insgesamt 26 Antragsteller … KSR Kuebler Niveau Messtechnik AG: OLG Karlsruhe setzt Barabfindung und Ausgleich fest weiterlesen
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